Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Für Privatpatienten gelten die Sätze der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP). Setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Bedingungen für eine ambulante Psychotherapie zu erfahren.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für Ihre Behandlung auch selbst übernehmen. In diesem Fall kann die Therapie ohne Antragstellung begonnen werden. Es erfolgt keine Weiterleitung personen- oder krankheitsbezogener Daten an Ihre Krankenkasse. Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten.