Über das Kontaktformular, per Mail oder Telefon können Sie schnell mit mir in Verbindung treten. Dabei wird Ihre Kontaktaufnahme selbstverständlich vertraulich behandelt. Nachdem Sie mich kontaktiert haben, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für ein orientierendes Erstgespräch zu vereinbaren.
Die probatorischen Sitzungen dienen jenseits der Diagnose- und Indikationsstellung auch dem persönlich Kennenlernen. Im Rahmen mehrerer Vorgespräche werden Ihre derzeitige Beschwerdesituation sowie Ihre Vorgeschichte erhoben. Sie enden mit einer Einschätzung des individuellen Behandlungsbedarfes und ggf. Behandlungsempfehlung.
Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Problematik erfolgt eine Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, wobei je nach Behandlungsform ein unterschiedliches Stundenkontingent vorgesehen ist. Hierbei wird Ihre Krankenkasse lediglich über Diagnose und beantragte Therapieform informiert, die ausführliche Antragstellung erfolgt in anonymisierter Form im Rahmen des Gutachterverfahrens. Unmittelbar nach Bewilligung durch die Krankenkasse kann die Behandlung beginnen.